Elektronische Zeitschriften
Ein großer Teil dieser 50.000 Zeitschriften ist in unserem Online-Katalog verzeichnet (außer den Titeln von einigen Aggregatordatenbanken, z.B. der Academic Research Library); alle diese Titel sind über fachlich oder alphabetisch geordnete Linksammlungen in der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek (EZB) recherchierbar.
1. Konsortialverträge
Ein großer Teil dieser elektronischen Zeitschriften wurde im Rahmen von Verlagspaketen im Verbund mit anderen Bibliotheken über Konsortialverträge erworben. Die UB Mainz ist offizielles Mitglied des HeBIS-Konsortiums. Diese Konsortialverträge basieren meist auf den Printabonnements des jeweiligen Verlages auf dem gesamten Campus. Zeitschriften eines solchen Verlages können also nicht abbestellt werden, ohne diesen Vertrag zu gefährden. Bei Abbestellwünschen sollte also unbedingt Rücksprache mit der Zentralbibliothek genommen werden.2. Einzelanmeldungen
Viele Lizenzen beruhen allerdings auch auf Einzelverträgen, die häufig mit den Printabonnements der Zentralbibliothek oder der Fachbereiche gekoppelt sind.
Sollte in den Fachbereichen der Wunsch vorhanden sein, bei schon bestehendem Printabonnement auch die Online-Version einer Zeitschrift nutzen zu wollen, so ist es im Interesse aller Universitätsangehörigen wünschenswert, dass der Online-Zugriff möglichst für den gesamten Campus freigeschaltet wird und diese Freischaltung auch im Online-Katalog und in der EZB nachgewiesen wird.
Die Zentralbibliothek übernimmt als Administrator die Einzelanmeldungen für den Campusbereich, sofern ihr alle dafür benötigten Daten vorliegen. Wenn eine Freischaltung aufgrund eines bestehenden und entsprechend bezahlten Printabonnements gewünscht wird fordern Sie bitte das entsprechende Formular unter mit "Betreff: Formular für Einzelanmeldung" an. Aus diesem Formular können Sie ersehen, welche Voraussetzungen und Angaben nötig sind, um die elektronische Freischaltung zu ermöglichen.
Bei Online-Lizenzen, die von den Fachbereichen abgeschlossen wurden, ist die Zentralbibliothek natürlich auf die Informationen dieser Fachbereiche angewiesen, um die Freischaltung in der EZB nachzuweisen.
Viele Einzelanmeldungen von Online-Lizenzen haben sehr unterschiedliche Laufzeiten, die sehr oft auch mitten im Jahr enden. Besonders bei solchen Lizenzen, die auf den Abonnements in den Fachbereichen beruhen, hat die Zentralbibliothek manchmal keine Kenntnis über die genaue Laufzeit des Vertrages. Es kann also der Fall eintreten, dass eine Zeitschrift in der EZB noch als freigeschaltet gekennzeichnet wird, obwohl die Lizenz schon ausgelaufen ist. In solchen Fällen ist die UB auf die schnelle Rückmeldung aus den Fachbereichen angewiesen, um entsprechende Änderungen in der EZB und im OPAC vorzunehmen.3. Nutzungsbedingungen für elektronische Zeitschriften
Für alle Volltextausgaben elektronischer Zeitschriften gelten die folgenden Nutzungsbedingungen:- Der Zugriff auf die Volltexte ist nur von Computerarbeitsplätzen, die dem Campusnetz der Universität Mainz angeschlossen sind, möglich.
- Die Volltexte der Artikel dürfen nur zum persönlichen Gebrauch und zu Forschungszwecken ausgedruckt und gespeichert werden.
- Systematischer Download von Artikeln oder Suchresultaten, insbesondere durch Robots, ist untersagt.
- Artikel dürfen weder elektronisch noch in ausgedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.
Bitte beachten Sie über diese allgemeinen Bestimmungen hinaus die in der Regel online auf den Verlagsservern angebotenen Nutzungsbedingungen der jeweiligen Verlage oder Datenbankanbieter, bevor Sie Zeitschriften-Volltexte herunterladen.