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Universitätsbibliothek Mainz

Nutzungsregelungen für PC-Arbeitsplätze und Netzzugänge

Die Universitätsbibliothek Mainz ermöglicht an den zur Verfügung gestellten PC-Arbeitsplätzen und Netzzugängen:

  • Recherchen im online verfügbaren Informationsangebot der Universitätsbibliothek
  • die Nutzung der Internetangebote Dritter

Bei der Nutzung von PC-Arbeitsplätzen oder Netzzugängen ist folgendes zu beachten:

  • Die PC-Arbeitsplätze und Netzzugänge stehen ausschließlich für wissenschaftliches Arbeiten zur Verfügung. Jede kommerzielle, spielerische oder deutsches Recht verletzende Nutzung ist untersagt. Es ist untersagt, Webseiten mit erotischen oder pornographischen Inhalten aufzurufen. Beschränkungen des Urheberrechts müssen beachtet werden. Die Universitätsbibliothek haftet nicht für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts.

    Die Nutzung des Internet wird im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen protokolliert, soweit dies zur technischen Abwicklung erforderlich ist. Bei Verdacht des Missbrauchs ist die Universitätsbibliothek berechtigt, die erforderlichen Kontrollmaßnahmen zu treffen und die Internet-Nutzung in ihren Räumlichkeiten zu untersagen. Bei nachweislichem Missbrauch bleiben strafrechtliche Schritte vorbehalten.
  • Für die Richtigkeit der Suchergebnisse übernimmt die Universitätsbibliothek keine Verantwortung. Dies gilt ebenso für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität der Angebote Dritter, die über die PC-Arbeitsplätze abgerufen werden. 
  • Daten im Internet werden häufig ungesichert übermittelt. Dies ist zu beachten bei der Nutzung von Diensten, bei denen persönliche Daten, Kreditkarteninformationen und Passwörter abgefragt werden.
  • Die Universitätsbibliothek übernimmt keine Haftung für Schäden, die an mitgebrachten Datenträgern entstehen.
  • Schäden, die an den PC-Arbeitsplätzen festgestellt werden, sind anzuzeigen.
  • Die Universitätsbibliothek schließt jegliche Gewährleistung in Bezug auf die bereitgestellte Hard- und Software sowie auf die Verfügbarkeit der an den PC-Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien aus.
  • Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die PC-Arbeitsplätze sorgfältig zu behandeln und sachgerecht zu bedienen. Im Fall einer Beschädigung der Geräte haftet die Nutzerin bzw. der Nutzer nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Im Übrigen gilt die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Mainz in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Mainz, den 25. Februar 2013