In den Biowissenschaften und der Paläontologie ist ein Typus ein ausgewähltes Individuum, das die Grundlage für die Definition und Benennung eines Lebewesens bildet.
Typusexemplare sind die Referenz für die Bestimmung von Lebewesen und ihren Namen. Das Einzelexemplar, das vom Autor in der Erstbeschreibung als namenstragendes Einzelstück festgelegt wurde, wird als Holotypus bezeichnet.
Die genaue Vorgehensweise bei der Festlegung von Typen wird im Internationalen Code der Nomenklatur für Algen, Pilze und Pflanzen oder in den Internationalen Regeln für die Zoologische Nomenklatur beschrieben.
Typusmaterial wird in Sammlungen besonders gekennzeichnet, speziell gesichert und nicht ausgeliehen.
Als Typen werden in anderen Naturwissenschaften auch die Originale zu publizierten Fotos und wissenschaftlichen Untersuchungen bezeichnet.