Direkt zum Inhalt

Universitätsbibliothek Mainz

Hinweise zur Abgabe der Belegexemplare

Die Prüfungsordnungen der Fachbereiche regeln die Verpflichtungen zur Veröffentlichung der Dissertation. Aufgrund der Änderungen im wissenschaftlichen Publikationswesen entsprechen einige Regelungen der Promotionsordnungen bezüglich der Abgabe von gedruckten Belegexemplaren nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Universitätsbibliothek und führen dazu, dass z. T. zu viele Exemplare abgeliefert werden oder diese u.a. nicht in der benötigten Material- und Bindeform hergestellt werden. Um unnötigen Aufwand und Kosten an den verschiedenen Stellen zu reduzieren, bitten wir um Abgabe aller gedruckten Belegexemplare auf alterungsbeständigem holz- und säurefreiem Papier an die Universitätsbibliothek in nachfolgend aufgeführter Stückzahl und Ausführung.

Für die Anzahl der bei der Universitätsbibliothek abzugebenden Exemplare ist die Publikationsform der Dissertationen ausschlaggebend:

  • Die Dissertation erscheint als Publikation in einem Verlag:

    Abgabe von 2 Exemplaren.
  • Die Dissertation wird gedruckt oder nach einem gleichwertigen Verfahren hergestellt: 

    Abgabe von 4 Exemplaren, davon 1 Exemplar in metallfreier Hardcover-Bindung, 3 Exemplare in einfacher Bindung (Hinweis: 2 Exemplare werden an die Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt und Leipzig gesendet).
  • ​​​​​​Die Dissertation wird als elektronische Version publiziert:

    Abgabe von 2 Exemplaren, davon 1 Exemplar in metallfreier Hardcover-Bindung, 1 Exemplar in einfacher Bindung.

Alle sonstigen Regelungen der Promotionsordnungen bezüglich der Veröffentlichung der Dissertationen bleiben weiterhin in Kraft.

Kontakt

Publikationssysteme
Publikationssysteme