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Universitätsbibliothek Mainz

Checkliste zur Abgabe von Dissertationen

Was muss ich bei der Druck-Version beachten?

  • Auf der Vorderseite des Titelblatts steht der Name des Autors.
  • Auf der Vorderseite des Titelblatts steht der Titel der Publikation.
  • Auf der Rückseite des Titelblatts steht der Name der betreuenden Person.
  • Auf der Rückseite des Titelblatts steht der Name der zweiten betreuenden Person.
  • Auf der Rückseite des Titelblatts steht der Tag der Prüfung.
  • Auf der letzten Seite der Dissertation bzw. auf einem Beiblatt steht der Lebenslauf.
  • Lassen Sie mindestens 1 Exemplar als metallfreies Hardcover binden, weitere Exemplare als Softcover (auch Klemmbindung genannt).

Was muss ich bei der Online-Version beachten?

  • Es handelt sich um die begutachtete und zur Veröffentlichung freigegebene Version.
  • Die elektronische Version muss seitenidentisch und inhaltsgleich, also zitierfähig, zur gedruckten Version sein. Es müssen Leerseiten eingefügt werden, wenn ganze Seiten z. B. Danksagungen gelöscht wurden.
  • Auf dem Titelblatt steht der Name des Autors.
  • Auf dem Titelblatt steht der Titel der Publikation.
  • Die Seitenzählung der elektronischen Version ist identisch zur gedruckten Version.
  • Abbildungen, Zitate, Tabellen u. ä. sind in der elektronischen Version vollständig enthalten.
  • Namen der betreuenden Personen: Holen Sie das Einverständnis genannter Personen ein. Andernfalls löschen Sie die Namen. 
  • Lebenslauf: Ihre Daten erscheinen im Internet, wenn Sie nicht damit einverstanden sind, können Sie den Lebenslauf löschen. – Beim Löschen bitte auf Seitenidentität mit der gedruckten Ausgabe achten, ggf. Leerseiten einfügen.
  • Weitere personenbezogene Daten, z. B. Namen in der Arbeit und in der Danksagung: Holen Sie das Einverständnis genannter Personen ein oder löschen Sie die Namen.
  • Die elektronische Version liegt im Dateiformat PDF vor (idealerweise PDF/A).
  • Das Dokument ist nicht kopiergeschützt oder mit einem Zugriffschutz per DRM versehen. Ein Zugriffs- oder Kopierschutz steht nach Vorgaben der Deutschen Nationalbibliothek einer Langzeitarchivierung im Weg.

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