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Universitätsbibliothek Mainz

Checkliste zur Abgabe von Habilitationen

Ist die Abgabe der Habilitation verpflichtend? 

Habilitanden des Fachs Katholische Theologie sind verpflichtet 1 gedrucktes Exemplar abzugeben. Für Habilitanden des FB 04 Medizin besteht eine Abgabepflicht von 4 gedruckten Exemplaren, wobei sich die Anzahl auf 2 gedruckte Exemplare reduziert, wenn die Möglichkeit zur elektronischen Veröffentlichung über Gutenberg Open Science genutzt wird. Für alle anderen Fachbereiche erfolgt die Abgabe auf freiwilliger Basis. 

Was muss ich bei der Druck-Version beachten?

  • Auf der Vorderseite des Titelblattes steht der Name des Autors. 

  • Auf der Vorderseite des Titelblattes steht der Titel der Publikation.

Was muss ich bei der Online-Version beachten?

  • Auf dem Titelblatt steht der Name des Autors. 

  • Auf dem Titelblatt steht der Titel der Publikation. 

  • Die Seitenzählung der elektronischen Version ist identisch zur gedruckten Version  

  • Abbildungen, Zitate, Tabellen u. ä. sind in der elektronischen Version vollständig enthalten. 

  • Lebenslauf: Ihre Daten erscheinen im Internet, wenn Sie nicht damit einverstanden sind, können Sie den Lebenslauf löschen – Beim Löschen bitte auf Seitenidentität mit der gedruckten Ausgabe achten, ggf. Leerseiten einfügen. 

  • Personenbezogene Daten, z. B. Namen in der Arbeit und in der Danksagung: Holen Sie das Einverständnis genannter Personen ein oder löschen Sie die Namen. 

  • Die elektronische Version liegt im Dateiformat PDF vor (idealerweise PDF/A). 

  • Das Dokument ist nicht kopiergeschützt oder mit einem Zugriffschutz per DRM versehen. Ein Zugriffs- oder Kopierschutz steht nach Vorgaben der Deutschen Nationalbibliothek einer Langzeitarchivierung im Weg. 

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