Die Universitätsbibliothek Mainz unterstützt die Lehrenden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) bei Wahrung der wissenschaftlichen Integrität von schriftlichen Prüfungen. Dafür sind aktuell zwei Software-Systeme lizenziert, die einen vollautomatischen Textabgleich von verdächtigen Haus- und Abschlussarbeiten ermöglichen. Diese Prüfung wird vom Team Akademische Integrität an der Universitätsbibliothek durchgeführt.
Diese FAQ bündeln die wichtigsten Informationen zur Nutzung von Plagiatssoftware (Turnitin iThenticate und PlagAware) an der JGU. Sie geben die Position der Kompetenzstelle Akademische Integrität wieder und richten sich vorrangig an Lehrende. Ziel ist eine klare und praxisnahe Orientierung. Ein Abgleich mit lokalen Richtlinien, Prüfungsordnungen und Verfahren bleibt erforderlich.
Die Plagiatsprüfung ist ein Serviceangebot bei konkretem Verdacht. Sie ersetzt keine fachliche Bewertung, schafft aber zusätzliche Orientierung. Entscheidungen, ob eine Täuschung vorliegt oder nicht, verbleiben bei den zuständigen Stellen.
1. Ziel, Geltungsbereich und Pilotcharakter
Die Plagiatsprüfung ist ein Serviceangebot der Kompetenzstelle Akademische Integrität für Lehrende. Sie dient der Sicherung wissenschaftlicher Integrität bei schriftlichen Prüfungsleistungen und unterstützt die Einordnung von Verdachtsfällen. Sie ersetzt weder die fachliche Lektüre noch die prüfungsrechtliche Bewertung durch Lehrende oder Gremien.
Nein. Der Einsatz erfolgt ausschließlich einzelfallbezogen.
Der Einsatz der Plagiatssoftware erfolgt aktuell im Rahmen einer Pilotphase. Ziel ist es, Erfahrungen mit dem Verfahren zu sammeln und das Angebot bei Bedarf weiterzuentwickeln. Rückmeldungen der Lehrenden sind ausdrücklich willkommen und fließen in die Evaluation durch die Kompetenzstelle Akademische Integrität ein.
2. Rechtliche Grundlagen
Eine Plagiatsprüfung ist zulässig, wenn nach der Inaugenscheinnahme einer Prüfungsleistung konkrete Unregelmäßigkeiten auffallen und ein Anfangsverdacht auf Täuschung besteht. Die Prüfungsordnungen der JGU ermöglichen in diesen Fällen eine technische Prüfung.
Nein. Maßgeblich ist die Verankerung in der Prüfungsordnung sowie der entsprechende Vorratsbeschluss der Prüfungsausschüsse.
Die Kompetenzstelle übernimmt keine Prüfungsentscheidungen. Zuständigkeiten, Fristen und formale Schritte ergeben sich aus den lokalen Prüfungsordnungen und Verfahrensregelungen. Die Prüfungsausschüsse haben pauschal die Möglichkeit eröffnet, Texte bei Verdacht elektronisch prüfen zu lassen. Bei einem konkreten Täuschungsverdacht wird dringend empfohlen, das zuständige Prüfungsamt frühzeitig und engmaschig einzubinden, um ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten.
3. Datenschutz und Anonymisierung
Ja, unter strikter Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Die Prüfung darf nur mit vollständig anonymisierten bzw. pseudonymisierten Texten erfolgen. Es erfolgt keine langfristige Speicherung der Daten und Texte innerhalb der genutzten Plagiatsentdeckungssoftware.
Die eingereichten Dokumente dürfen keine personenbezogenen Daten enthalten, die eine Identifikation ermöglichen.
Anonymisierungs-Checkliste:
- Kein Name des Studierenden (auch nicht in Kopf- oder Fußzeilen)
- Keine Matrikelnummer (auch kein daraus ableitbares Pseudonym)
- Keine personenbezogenen Daten von Betreuer:innen
- Keine indirekt identifizierenden biografischen Angaben
- Entfernung personenbezogener Metadaten (Autor:in, Kommentare etc.)
Originaltexte werden nach Abschluss der Prüfung beim Dienstleister gelöscht (spätestens nach drei Monaten).
Prüfberichte werden intern bei der Kompetenzstelle Akademische Integrität bis zum Ende der Pilotphase (Februar 2027) zu statistischen Zwecken aufbewahrt.
4. Organisation und Ablauf
Die Prüfung wird ausschließlich von Mitarbeiter:innen der Kompetenzstelle Akademische Integrität der Universitätsbibliothek durchgeführt. Lehrende haben keinen direkten Systemzugang.
- Feststellung und Dokumentation eines begründeten Verdachts
- Kontaktaufnahme mit der Kompetenzstelle Akademische Integrität
- Übergabe der vollständig anonymisierten Datei
- Durchführung der Softwareprüfung
- Persönliches Beratungsgespräch zur Erläuterung der Ergebnisse
Der technische Abgleich dauert nur wenige Minuten. Der gesamte Prozess richtet sich nach der Auslastung der Kompetenzstelle. Ziel ist eine Bearbeitung innerhalb von ca. drei Werktagen.
- Dokumentieren Sie Ihre Verdachtsmomente („Beweis des ersten Anscheins“)
- Nutzen Sie den Prüfbericht als zusätzliches Indiz
- Erstellen Sie eine Synopse der verdächtigen Stellen (kann auf dem Prüfbericht basieren)
- Dringende Empfehlung: Stimmen Sie weitere Schritte mit dem Prüfungsamt ab
- Geben Sie dem Prüfling Gelegenheit zur Stellungnahme
Hinweis: Die Kompetenzstelle unterstützt Sie beratend bei der Einordnung der Befunde, fällt jedoch kein Urteil, ob eine Täuschung vorliegt oder nicht.
Die Entscheidung über das Vorliegen einer Täuschung und mögliche Konsequenzen erfolgt nach den Regelungen des Prüfungsrechts. Ziehen Sie dafür den Leitfaden für den Umgang mit Täuschungen zurate und besprechen Sie sich mit dem zuständigen Prüfungsamt.
5. Technische Rahmenbedingungen
Für den Pilotzeitraum werden zwei Systeme lizensiert, die beide einen vollautomatischen Textabgleich ermöglichen: Turnitin iThenticate und PlagAware. Vergleichsquellen sind dabei frei zugängliche Daten aus dem Internet sowie wissenschaftliche Fachliteratur von Verlagen und Repositorien.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Anbieter:
Turnitin iThenticate – https://guides.ithenticate.com/hc/en-us
PlagAware – https://www.plagaware.com/de/service/fragen
Unterstützt werden:
DOC/DOCX, PDF, TXT, RTF, HTML, PPT/PPTX, XLS/XLSX, ODT, WPD, PostScript
Seiten mit Grafiken oder Diagrammen werden vor der Prüfung automatisch entfernt (Nur-Text-Scan).
Gescannte Dokumente müssen zuvor per OCR in durchsuchbaren Text umgewandelt werden. Eine manuelle Korrektur des resultierenden Dokuments wird dringend empfohlen, um etwaige durch die Konvertierungssoftware verursachte Fehler zu beheben. iThenticate unterstützt nur PDF-Dateien, die mit Microsoft Word oder Adobe Programmen erstellt wurden. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
- Maximale Dateigröße: 100 MB
- Maximale Seitenzahl: ca. 800 Seiten (PlagAware ca. 500 Seiten)
- Mindestumfang: 20 Wörter
- Keine Erkennung von Struktur-, Übersetzungs- oder Ideenplagiaten
- Keine zuverlässige Erkennung von Paraphrasen
- Kein rechtssicherer Nachweis von Täuschung
6. Interpretation der Ergebnisse
Die Übereinstimmungsquote zeigt an, welche Textanteile mit externen Quellen identisch sind. Sie trifft keine Aussage darüber, ob diese Übernahmen korrekt zitiert oder wissenschaftlich legitim sind.
Nein. Hohe Übereinstimmungswerte können u.a. durch korrekt zitierte Passagen, Standardformulierungen oder Methodenteile entstehen. Die fachliche Bewertung liegt stets bei der prüfenden Person.
Nein. Die Verantwortung für Bewertung und Entscheidung liegt vollständig bei den Lehrenden und den zuständigen Gremien.